Satzung
In der Satzung vom 14. September 2006 ist der Zweck der Deutschen Leberstiftung wie folgt festgelegt (§ 2 – Stiftungszweck):
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Aufklärung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Lebererkrankungen.
2. Diese Zwecksetzung lässt sich mit den Kernthemen „Forschung“, „Wissenstransfer“ und „Öffentliches Bewusstsein“ zutreffend charakterisieren und ist mit den folgenden Zielen verbunden, welche aufbauend auf den Erfahrungen und Ergebnissen der Arbeiten im Kompetenznetz Hepatitis durch die Stiftung umgesetzt und verwirklicht werden sollen:
- Intensivierung der Grundlagenforschung, Initiierung klinischer Studien, deren Vernetzung (Biomaterialbanken, Datenbanken) und Veröffentlichung;
- Steigerung des öffentlichen Bewusstseins und Erhöhung der Gesundheitsprävention insbesondere durch Impfungen, durch die frühe Identifizierung von Patienten mit Lebererkrankungen sowie durch Verbesserung der Versorgungsqualität;
- Aufbau und Bereitstellung eines horizontalen und vertikalen Netzwerkes für die Verbesserung der Diagnostik und Therapie für den individuellen Patienten;
- Generierung von Wissen und Verbesserung des Wissenstransfers.
Die gesamte Satzung finden Sie hier.